In Bayern gibt es pro Jahr knapp 700 bösartige Neuerkrankungen von Gebärmutterhalskrebs; rund 230 Frauen sterben daran. Vor diesem ernsten Hintergrund lud Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach im März dieses Jahres zum HPV-Impfgipfel in ihr Haus, um ein breites Bündnis für die Krebsprävention durch die HPV-Impfung zu bilden. Für den BHÄV dabei: Impfexperte Prof. Dr. Jörg Schelling.
„Die hohe Wirksamkeit der HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskarzinome, gegen Penis- und Analkarzinome sowie gegen Feigwarzen ist mittlerweile gut belegt“, erklärt der Hausarzt und Forschungsbeauftragte im Vorstand des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes. Dabei biete die Impfung den besten Schutz, wenn sie im Alter von 9 bis 14 Jahren verabreicht werde, doch könne sie bis zum Alter von 18 Jahren nachgeholt werden.
„Das Problem ist, dass dieser Impfschutz viel zu wenig genutzt wird“, sagt Prof. Dr. Schelling. In Bayern seien gerade mal die Hälfte aller 15-Jährigen Mädchen und nur 30 Prozent der Jungs in diesem Alter vollständig geimpft. Damit liegt der Freistaat sogar unter dem Bundesdurchschnitt.
„Falls Sie also selbst Kinder zwischen 9 und 18 Jahren haben, denen dieser wichtige Impfschutz fehlt, sollten Sie unbedingt mit ihnen über diese wichtige Impfung sprechen“, empfiehlt der Experte. „Ihre Hausärztin oder Ihrem Hausarzt unterstützen Sie dabei gern“, ist er sicher.
Für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 17 Jahren wird die HPV-Impfung übrigens von den gesetzlichen und in der Regel auch von den privaten Krankenversicherungen bezahlt. Viele gesetzliche und private Krankenversicherungen zahlen die HPV-Impfung auch für Frauen und Männer über 18 Jahren. Es lohnt sich in jedem Fall, im Vorfeld bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen.
Gut zu wissen: Auch beim Impfschutz lohnt sich die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Zum Beispiel, weil die Überprüfung des Impfstatus in der HZV fest verankert ist und in der Regel alle zwei Jahre abgerechnet werden darf. In der Regelversorgung hingegen ist eine regelmäßige Überprüfung des Status nicht vorgesehen.