Herbstzeit ist Impfzeit

Der Herbst ist da, und damit stehen auch die ersten Infektionswellen mit Atemwegserkrankungen vor der Tür. Zeit also, sich zu schützen und impfen zu lassen.

Jetzt ist die Zeit gekommen, sich gegen Grippe und Corona impfen zu lassen. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt überprüft dabei gerne Ihren Impfstatus (Foto: adobe/liz. BHÄV).

Da geht es zum einen um die Grippeimpfung. Für den besten Grippeschutz gibt es ein Zeitfenster von Oktober bis Dezember. Nach der Impfung dauert es zirka 10 bis 14 Tage, bis der Körper einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung aufgebaut hat.

Vor allem Menschen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko (ab 60 Jahren, Schwangere, chronisch Kranke aller Altersgruppen, medizinisches Personal) sollten sich gegen Influenza impfen lassen.

Schutz vor COVID-19: Geänderte Impfempfehlung

Eine weitere wichtige Impfung, die zu Beginn der Infektionszeit wichtig wird und zusammen mit der Grippeimpfung verabreicht werden kann, ist die Corona-Impfung. Hier hat es Änderungen bei der Impfempfehlung gegeben. „Damit hat sich der Personenkreis, für den eine Corona-Impfempfehlung ausgesprochen wurde, reduziert: Gesunde Erwachsene sollen demnach künftig erst ab 75 statt zuvor ab 60 Jahren eine jährliche Auffrischimpfung gegen COVID-19 erhalten“, erläutert Dr. Wolfgang Ritter, Hausarzt aus München und Vorsitzender des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes. „Unverändert empfohlen wird die Auffrischimpfung für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Krankheitsverläufe wie beispielsweise chronisch Erkrankte und Schwangere mit schwangerschaftsassoziierten Komplikationen. Auch für Menschen, die einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind wie beispielsweise Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen oder Pflegeheimbewohner, gilt die Impfempfehlung weiterhin“, so Dr. Ritter.

Beide Corona-Impfstoffe bieten guten Schutz

Die Impfstoffempfehlung gilt für beide aktuell zugelassenen und verfügbaren Impfstoffe, wobei die Kosten derzeit nur für den einen der beiden Impfstoffe übernommen werden, für den noch ein Bundesvorrat besteht. „Dieser Impfstoff mit der Bezeichnung  LP.8.1. ist noch haltbar bis zum 28. Februar 2027. Ich gehe davon aus, dass danach auch der zweite zugelassene Impfstoff mit der Bezeichnung  XFG Kassenleistung wird“, so Dr. Ritter. Es gebe aber keine Hinweise, dass einer der beiden Impfstoffe besser wirkt als der andere, sagt Dr. Ritter: „Das Robert Koch-Institut (RKI) geht davon aus, dass beide Impfstoffe gleichgut vor schweren COVID-19-Erkrankungen schützen.“

Sein Tipp: „Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, sich in Ihrer Hausarztpraxis beraten zu lassen, welche Impfungen für Sie persönlich sinnvoll sind. Nutzen Sie die Gelegenheit, ihren Impfstatus allgemein überprüfen zu lassen. Das betrifft auch den Schutz vor weiteren gefährlichen Infektionen wie zum Beispiel Gürtelrose oder Pneumokokken (Lungenentzündung)“, erläutert der erfahrene Hausarzt.

Gut zu wissen:

Wer an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnimmt, ist auch hier im Vorteil. Die HZV, auch als Hausarztprogramm bekannt, ist ein freiwilliges Primärarztsystem, bei dem sich die Patientinnen und Patienten auf ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt ihres Vertrauens für mindestens ein Jahr festlegen. Als zentrale Ansprechpartner in Gesundheitsfragen kennen sie Vorerkrankungen, Medikationen sowie persönliche Umstände und haben so auch Ihren optimalen Impfschutz im Blick.

Falls Sie also noch nicht am HZV-Programm Ihrer Kasse teilnehmen, fragen Sie beim nächsten Besuch in ihrer hausärztlichen Praxis einfach nach.