„Die HPV-Impfung schützt vor mehreren schweren Krankheiten, unter anderem auch vor Krebsarten wie zum Beispiel Gebärmutterhalskrebs, Peniskrebs, Analkrebs und Krebs im Hals-Rachenraum“, erklärt Hausarzt Prof. Dr. Jörg Schelling.
Das Problem: Dieser Impfschutz wird viel zu wenig genutzt. In Bayern sind gerade mal die Hälfte aller 15-Jährigen Mädchen und nur 30 Prozent der Jungen in diesem Alter vollständig geimpft. Damit liegt der Freistaat sogar unter dem Bundesdurchschnitt.
Im Vorfeld der 8. Bayerischen Impfwoche am Freitag, 3. Juli, erklärte Prof. Dr. Jörg Schelling im BR- „Gesundheitsgespräch“, warum die Impfung gegen diese tückischen Viren bei Jungen und Mädchen idealerweise im Alter von 9 bis 14 Jahren verabreicht werden sollte.
„Eine Ansteckung mit Humanen Papillomviren erfolgt hauptsächlich durch sexuelle Kontakte. Die Erreger gelangen über kleinste Verletzungen der Haut oder über Schleimhäute in den Körper. Das kann schon beim ersten Mal, passieren“, warnt der Experte, der den Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverband auch in der Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) vertritt.
Bis sich nach einer HPV-Infektion Krebs entwickelt, vergehen etwa 10 Jahre. „Dann sind aus den Mädchen junge Frauen geworden, die vielleicht einen Kinderwunsch haben, aber sich stattdessen mit der Diagnose Gebärmutterhalskrebs konfrontiert sehen“, sagt Prof. Dr. Schelling. Das Risiko ist hoch. Auch für Jungen und Männer. Ihnen drohen andere Krebsarten, z.B. Penis- und Analkarzinome.
Da die HPV-Impfung den besten Schutz bietet, wenn sie vor Aufnahme der ersten sexuellen Aktivität erfolgt, wendet sich Prof. Dr. Schelling an die Eltern von Kindern von 9 bis 14 Jahren: „Sprechen Sie mit ihnen über diese wichtige Impfung, vielleicht auch gleich gemeinsam mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt!“
Gut zu wissen: Auch beim Impfschutz lohnt sich die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Zum Beispiel, weil die Überprüfung des Impfstatus in der HZV fest verankert ist und in der Regel alle zwei Jahre abgerechnet werden darf. In der Regelversorgung hingegen ist eine regelmäßige Überprüfung des Status in dieser Gründlichkeit nicht vorgesehen. Doch ist diese Versorgung durch das geplante GKV-Spargesetz in Gefahr.
Unterstützen Sie die bundesweite Aktion „Hausarztpraxen retten!“
Durch das GKV-Spargesetz sollen die für die hausärztliche Versorgung und das Bestehen vieler Hausarztpraxen sehr wichtigen Hausarztverträge – auch Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) oder Hausarztprogramm genannt – finanziell eingeschränkt werden.
Noch ist das Gesetzgebungsverfahren allerdings nicht abgeschlossen – Änderungen sind also noch möglich. Auch Sie können dazu beitragen, dass die Proteste der Hausärztinnen und Hausärzte gegen die zerstörerischen Sparpläne in der Politik gehört werden.
Unterstützen Sie die bundesweite Aktion „Hausarztpraxen retten!“ und wenden Sie sich an die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises. Das ist ganz einfach: Auf der Aktionsseite www.hausarztpraxen-retten.de können Sie mit wenigen Klicks eine Nachricht an Ihre Bundestagsabgeordneten senden. Machen Sie Ihnen klar, wie wichtig Ihnen eine starke, wohnortnahe hausärztliche Versorgung ist und, dass Sie sich diese nicht Kaputtsparen lassen!